cuneum UG (haftungsbeschränkt)
Mehr Leistung, mehr Service - dem Wettbewerbern eine Nasenlänge voraus sein
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsumfang
1.1 Die Lieferungen und Leistungen an Kunden erfolgen ausschließlich aufgrund dieser
Geschäftsbedingungen. Individuelle Regelungen in Verträgen zwischen uns und unseren
Vertragspartnern gelten vorrangig vor den Einzelregelungen in diesen AGB. Abweichende
Bedingungen unserer Vertragspartner sind für uns nur verbindlich, wenn wir ihnen schriftlich vor
Abschluss des Geschäftes zugestimmt haben. Dies gilt besonders für Einkaufsbedingungen
jeglicher Art. Insbesondere gelten unsere Bedingungen auch für alle zukünftigen Lieferungen und
Leistungen, unabhängig davon, ob die Bestellung schriftlich, mündlich oder in einer anderen
Weise erfolgt ist. Aufträge bedürfen der Schriftform mit bezug auf Angebotsdatum und/oder
Angebotsnummer.

1.2 Unsere Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern.

2. Angebote, Lieferfristen, Rücktrittsrecht
2.1 Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Abgelieferte Arbeitsmuster gelten als
Durchschnittsmuster. Ein Auftrag kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung durch uns bzw.
Versendung der Ware oder Beginn der Arbeiten zustande.

2.2 Angebotene Liefertermine sind unverbindlich. Ist eine Frist verbindlich vereinbart, so
verlängert sie sich angemessen bei Vorliegen höherer Gewalt (z. B. Streik, Krieg,
Verkehrsstockungen und sonstige Betriebsstörungen, Wetterunbilde usw.) und anderen
unabwendbaren Ereignissen. Sollten derartige Ereignisse die Ausführung des Auftrages als
unmöglich erweisen, sind wir darüber hinaus berechtigt, nach entsprechender Ankündigung vom
Auftrag zurückzutreten, ohne dass dem Vertragspartner Schadensersatzansprüche entstehen.

2.3 Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße
Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt
vorbehalten.

2.4 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige
Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, den uns insoweit enstehenden Schaden, einschließlich
etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben
vorbehalten.

2.5 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zu Grunde liegende Vertrag ein
Fixgeschäft ist. Ferner haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines
von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Kunde berechtigt ist, geltend zu machen, dass sein
Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist. Sofern der Lieferverzug auf
einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht -
wobei ein Verschulden unserer Vertreter oder eines unserer Erfüllungsgehilfen uns zuzurechnen
ist - haften wir ebenfalls. Mit Ausnahme vorsätzlichen Handelns ist im Falle einer
Vertragsverletzung unsere Schadensersatzhaftung jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt. Dies gilt auch im Falle der schuldhaften Verletzung einer
wesentlichen Vertragspflicht. Weitergehende gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kundens
bleiben vorbehalten.

2.6 Teillieferungen sind zulässig.

3. Lieferung und Gefahrenübergang
3.1 Sofern nichts Anderweitiges geregelt ist, ist Lieferung "ab Werk" vereinbart, wobei
Lieferungen stets auf Rechnung und auf die Gefahr unseres Vertragspartners hin erfolgen.

3.2 Eine Haftung für Transportschäden ist ausgeschlossen. Unabhängig davon versichern wir die
Lieferungen gegen etwaige Transportschäden auf Wunsch des Vertragspartners und auf dessen
Kosten. Eingetretene Transportschäden sind unverzüglich bei dem Frachtführer zu reklamieren
und uns anzuzeigen.

3.3 Falls eine Holschuld vereinbart ist, kann die Aushändigung von zur Auslieferung bestimmten
Waren und Leistungen, sowie von Originalen, ohne Prüfung der Berechtigung des Abholers
gegen Vorlage der bei der Bestellung auf Wunsch zu erteilenden Empfangsbestätigung erfolgen.

3.4 Ansprüche wegen Aushändigung an einen Nichtberechtigten können bei Vorliegen einfacher
Fahrlässigkeit unsererseits nicht geltend gemacht werden. Das Gleiche gilt, wenn Abholung
durch den Kunden vereinbart war und dieser auf die Ausstellung der Empfangsberechtigung
verzichtet hat.

4. Preise
4.1 Grundlagen der Berechnung sind unsere am Tag der Lieferung bzw. Leistung gültigen
Preislisten zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.2 Alle Preise gelten "ab Werk" ausschließlich Verpackung, Fracht, Zölle, Versicherungen und
sonstige Nebenkosten. Transport- und sonstige Verpackungen nach Maßgabe der
Verpackungsordnung werden - ohne besondere vertragliche Vereinbarung - nicht
zurückgenommen. Der Kunde ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene
Kosten zu sorgen. Soweit wir das Verpackungsmaterial nach ausdrücklicher Einwilligung auf
Wunsch des Kunden entgegen diesen Vorgaben zurücknehmen, geschieht dies stets auf Kosten
des Kunden.

4.3 Stellt sich bei der Bearbeitung des Materials unseres Kunden heraus, dass sich dieses nicht in
dem unserem Angebot zu Grunde gelegten Zustand befindet, sind wir zur Berechnung der uns
dadurch entstehenden Mehrkosten berechtigt. Lehnt der Kunde die Übernahme der Mehrkosten
ab, sind wir berechtigt, die Fortführung des Auftrages abzulehnen und die bis dahin geleisteten
Tätigkeiten abzurechnen.

4.4 Notwendige Veränderungen unserer eigenen Kalkulation berechtigen uns zur Abänderung der
Angebotspreise, insbesondere wenn sich von uns nicht zu vertretende Preiserhöhungen von
Materialien, Löhnen oder sonstigen Kostenfaktoren zwischen Angebotsabgabe, Vertragsschluss
und Lieferung ergeben.

4.5 Bei längerfristigen Aufträgen sind wir berechtigt, monatliche Zwischenrechnungen zu stellen.

5. Zahlungen
5.1 Zahlungen sind mit den in den Rechnungen ausgewiesenen Zahlungszielen zu begleichen,
spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum fällig.

5.2 Wir sind nicht verpflichtet, Wechsel oder Schecks in Zahlung zu nehmen. Eine eventuelle
Annahme erfolgt nur erfüllungshalber. Einziehungs- und Diskontkosten sowie etwaige
Wechselsteuern trägt der Vertragspartner. Diese Kosten sind uns gemeinsam mit dem
Rechnungsbetrag zu vergüten.

5.3 Sofern der Kunde mit der Zahlung in Verzug gerät, berechnen wir die Verzugszinsen in Höhe
von 8% über dem jeweils aktuellen Basiszinssatz.

5.4 Aufrechnung von Zahlungsansprüchen kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Gegenansprüchen erfolgen.

5.5 Wir sind nicht mehr vorleistungspflichtig, wenn sich die für die Beurteilung der
Kreditfähigkeit wesentlichen Tatsachen bei unserem Kunden seit Vertragsabschluss nicht nur
unwesentlich verschlechtert haben oder wenn der Kunde uns gegenüber in Zahlungsverzug
geraten ist. Im Falle einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse unseres
Kunden sind wir auch zur Rücknahme unserer Lieferung ohne Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.6 Ansprüche des Vertragspartners dürfen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung
nicht an Dritte abgetreten werden.

6. Mängelhaftung
6.1 Mängelansprüche unseres Kunden setzen voraus, dass dieser seinen ihm nach § 377 HGB
geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

6.2 Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Materialen und Originale zu etwaigen Reproduktionen bis
zur Freigabe durch uns aufzubewahren und auf Verlangen herauszugeben.

6.3 Soweit ein Mangel vorliegt, ist unser Kunde berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen. Verlangt
der Kunde Nacherfüllung, sind wir berechtigt, nach eigener Wahl den Mangel zu beseitigen oder
ein neues Werk herzustellen. Im Falle der Nacherfüllung sind wir verpflichtet, die zum Zweck
der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und
Materialkosten zu tragen. Wir sind berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur
mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Stellen wir ein neues Werk her, sind wir berechtigt,
von unserem Kunden die Rückgewähr des mangelhaften Werks zu verlangen.

6.4 Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn
sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen
etwas anderes ergibt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist unser Kunde berechtigt, Rücktritt oder
Minderung zu verlangen.

6.5 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche
geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche
Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren,
typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

6.6 Ferner haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine
wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den
vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

6.7 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

6.8 Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.

6.9 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab
Gefahrenübergang.

6.10 Die Verjährungsfrist im Falle eines Lieferantenregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt
unberührt; sie beträgt 5 Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.

7. Gesamthaftung

7.1 Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als in Ziffer 6. vorgesehen, ist - ohne
Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches - ausgeschlossen. Dies gilt
insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen
sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von
Eigentumsverletzungen nach § 823 BGB.

7.2 Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt
dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer angestellten
Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Wir behalten uns das Eigentum der gelieferten Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus
dem Vertrag vor. Soweit wir vom Vertrag zurückgetreten sind, sind wir berechtigt, die gelieferte
Ware herauszuverlangen. Zum Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter
Leistung sind wir berechtigt, sofern der Kunde eine fällige Leistung nicht oder nicht
vertragsgemäß erbringt; in diesem Falle können wir vom Vertrag zurücktreten, wenn wir zuvor
dem Kunden erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt haben.
Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn der Kunde die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert,
die Leistung zu einem im Vertrag bestimmten Termin oder innerhalb einer bestimmten Frist nicht
bewirkt oder besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen
den sofortigen Rücktritt vom Vertrag rechtfertigen.

8.2 Nach Rücknahme der gelieferten Ware sind wir zu deren Verwertung befugt, der
Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden - abzüglich angemessener
Verwertungskosten - anzurechnen.

8.3 Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er
verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschaden ausreichend
zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss
der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

8.4 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich
zu benachrichtigen, damit wir Klage nach § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in
der Lage ist, uns die gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten einer Klage nach § 771 ZPO
zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.

8.5 Der Kunde ist berechtigt, die gelieferten Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu nutzen und
weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura Endbetrages (einschl. MwSt.) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen
seine Abnehmer oder Dritte erwachsen und zwar unabhängig davon, ob die gelieferte Ware ohne
oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der
Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen,
bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange
der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in
Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist letzteres aber der Fall, so können wir verlangen, dass der
Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug
erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern
(Dritten) die Abtretung mitteilt.

8.6 Eine etwaige Verarbeitung oder Umbildung der gelieferten Waren durch den Kunden wird
stets für uns vorgenommen. Wird die gelieferte Ware mit anderen, uns nicht gehörenden
Gegenständen verarbeitet, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des
Wertes der gelieferten Waren (Faktura-Endbetrag einschl. MwSt.) zu den anderen verarbeiteten
Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im
Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferten Waren.

8.7 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit
freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um
mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

9. Urheberrecht
9.1 Wir sind nicht in der Lage und nicht verpflichtet zu prüfen, ob unserem Kunden das Recht
zusteht, die für ihn zu bearbeitenden Vorlagen bzw. Materialien entsprechend dem Auftrag zu
bearbeiten oder zu verändern oder sonst in der vorgesehenen Weise zu benutzen. Der Kunde
garantiert, dass er über die Rechte (Eigentums-, Urheberrecht, Vervielfältigungsrecht etc.)
verfügen darf.

9.2 Der Kunde ist verpflichtet, uns gegenüber allen Ansprüchen, die von dritten Personen aus
Verletzungen von Urheberrechten, von Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen
Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden, schadlos zu halten. Der Kunde
hat uns insoweit auf erstes Anfordern freizustellen.

9.3 Schutzrechte (Urheberrechte, Erfindungen etc.) an unseren Leistungen und gelieferten Waren
stehen uns ausschließlich zu. Unbeschadet der Benutzung von uns zustehenden Schutzrechten
verbleiben diese in unserem ausschließlichen Eigentum.

10. Verarbeitung elektronischer Daten
10.1 Vor Auftragsannahme wird das Datenformat, in welchem die Daten angeliefert werden,
übereinstimmend festgelegt. Ergibt es sich, dass wir ein Datenformat bearbeiten sollen, bei dem
bei der erforderlichen elektronischen Umsetzung in ein von uns bearbeitbares Datenformat
Abweichungen auftreten können (Konvertierungsverluste etc.), muss der Kunde - will er etwaige
Rechte daraus herleiten - dafür Sorge tragen, dass mit uns zuvor eine entsprechende
Vereinbarung getroffen wird.

10.2 Bearbeitungsgrundlage sind die Datensätze, wie wir sie von unserem Kunden oder durch
einen von ihm eingeschalteten Dritten erhalten. Eine Prüfungspflicht obliegt uns nicht. Wir
übernehmen keine Haftung für Fehler beim Endprodukt bzw. bei Weiterverarbeitung in
Zielsysteme, die auf mangelhaft gelieferte Daten zurückzuführen sind. Dieses gilt auch für den
Fall, dass wir das Verarbeitungsergebnis auf Wunsch des Kunden direkt an einen Dritten
weiterleiten. Stellen wir einen offensichtlichen Mangel fest, dann unterrichten wir den Kunden.
Sollen wir den Mangel auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden beseitigen, dann wird dem
Kunden die zusätzlich aufgewandte Bearbeitungszeit berechnet.

10.3 Der Kunde garantiert, dass die von ihm gelieferten Datensätze Duplikate des
Originaldatensatzes darstellen und sich das Original in seinem Besitz befindet. Die Pflicht zur
Datensicherung obliegt allein dem Kunden. Gleichwohl sind wir berechtigt, eine temporäre
Kopie anzufertigen.

10.4 Für Verlust oder Beschädigung der vom Kunden gelieferten Datenträger wird nur in Höhe
des Materialwertes gehaftet.

10.5 Daten und Datenträger sowie sonstige Zwischenprodukte werden von uns zusätzlich
verwahrt. Ist dies nicht Wunsch des Kunden hat er uns dies anzuzeigen und ggf. mit den Folgen
des Verlustes der eigenen Datenträger zu rechnen, und die entsprechenden Kosten für deren
Wiederherstellung zu tragen.

10.6 Die in den übergebenen Datensätzen enthaltenen Angaben zur Festlegung des
Auftragsvolumens sind für uns unverbindlich. Die vom Kunden übermittelten Informationen
bezüglich des Auftragsumfangs werden der Abrechnung zugrunde gelegt. Abweichungen von
den elektronisch übermittelten Informationen bedürfen der Schriftform.

10.7 Der Kunde trägt die Kosten für den von ihm veranlassten technisch zur vertragsgemäßen
Herstellung gebotenen Aufwand. Dazu gehören auch Kosten für von ihm veranlasste
Datenübertragungen (z. B. ISDN, FTP etc.) und bei der Datenübermittlung per Internet auch die
Providerkosten. Sollten bei der Bearbeitung der Daten wegen unzureichender oder falscher
Informationen bei oder innerhalb der Datenübermittlung Mehrarbeiten - gegenüber den
vertraglichen Vereinbarungen - unsererseits erforderlich werden, trägt der Kunde die hierdurch
entstandenen Kosten.

10.8 Aufgrund unterschiedlicher Hardwareausrüstung bei den Ausgabegeräten bei uns und bei
dem Kunden können Abweichungen in der Ausgabequalität auftreten. Um diese zu vermeiden,
erhält der Kunde eine Testausgabe zur Freigabe, sofern uns aufgrund der gelieferten Datensätze
eine im Umfang begrenzte Testausgabe möglich und sinnvoll erscheint. Ist dies nicht möglich,
trägt der Kunde das Risiko von etwaigen Abweichungen; gegebenenfalls erforderlich werdende
Korrektur- und Anpassungsarbeiten sind zu vergüten. Da Übermittlungsfehler oder zeitliche
Verzögerungen bei der Datenübertragung (z. B. ISDN, FTP etc.) außerhalb unseres
Einflussbereiches liegen, übernehmen wir dafür keine Haftung.

10.9 Der Kunde wird davon unterrichtet, dass wir seine Anschrift und seine Daten maschinell
speichern und verarbeiten. Wir stehen dafür ein, dass alle Personen, die diese Daten verarbeiten,
mit den einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung
vertraut sind. Wir weisen den Kunden darauf hin, dass bei der Daten- Fern-Übertragung Daten
nicht 100% wirksam gegen Zugriff Dritter geschützt sind.

10.10 Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, dass jegliche Kommunikation (Wort,
Schrift, Bild, Mikrofilm, elektronische Daten wie Fax auf PC oder Mail etc.) von uns in einem
revisionssicheren Dokumenten- Management-System bei Bedarf gespeichert werden dürfen. Bei
Rückfragen werden Reproduktionen dieser Informationen aus dem Dokumenten-Management System von Seiten des Vertragspartners als rechtsverbindlich anerkannt.

11. Gerichtsstand - Erfüllungsort - Anwendbares Recht
11.1 Sofern sich nichts anderes ergibt, ist für alle Lieferungen und Leistungen unser Firmensitz
Erfüllungsort.

11.2 Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an
seinem Geschäftssitz zu verklagen.

11.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland einschließlich des UNKaufrechts.

11.4 Änderungen und Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform.

11.5 Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen
unberührt.

Stand: November 2022