Die digitale Transformation schreitet voran und mit ihr die Verpflichtung zur Einführung der E-Rechnung in allen deutschen Unternehmen. Im Zuge des Wachstumschancengesetzes werden ab dem 01.01.2025 schrittweise alle Unternehmen dazu verpflichtet, Rechnungen elektronisch zu übermitteln und zu empfangen.
Warum ist die E-Rechnung unvermeidlich
Mit dem Inkrafttreten des Wachstumschancengesetzes wird die elektronische Rechnung, die E-Rechnung, im Unternehmerbereich (B2B) verpflichtend. Zwar gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2027, allerdings muss eine Eingangsrechnung im Format einer E-Rechnung vom Rechnungsempfänger ab dem 01. Januar 2025 akzeptiert und verarbeitet werden können. Die Annahme von E-Rechnungen kann vom Rechnungsempfänger dann nicht mehr verweigert werden.
Unsere Empfehlung: An der elektronischen Rechnungsstellung führt zukünftig kein Weg vorbei. Die Weichen sind gestellt. Unser Rat an Sie: Gehen Sie diesen Weg mit und bereiten sich – sofern noch nicht geschehen – frühzeitig auf die Umstellung Ihrer Rechnungsstellung vor.
Was ist eine E-Rechnung ?
Eine PDF-Datei ist noch keine E-Rechnung. Eine E-Rechnung ist eine Rechnung, die in einem standardisierten, strukturierten, elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird. Sie unterscheidet sich von einer herkömmlichen Papier- oder PDF-Rechnung, da sie in einem Format vorliegt, das eine automatische und elektronische Verarbeitung ermöglicht, ohne dass manuelle Eingriffe erforderlich sind.
Vorteile einer E-Rechnung
Die Umstellung auf E-Rechnungen ermöglicht eine signifikante Reduzierung von Verwaltungskosten, unter anderem durch den Wegfall von Papier- und Portokosten. Darüber hinaus wird der Rechnungsprozess beschleunigt, was zu einer verbesserten Liquidität führt. Die automatische Verarbeitung minimiert zudem Fehler und erhöht die Datensicherheit.
Verarbeitung der E-Rechnung
Bisher können PDF-Dateien und ähnliche Formate mittels einer Texterkennungssoftware analysiert werden. Die auf diesem Wege erkannten Rechnungsinformationen können beim Buchen verwendet werden. Trotzdem entsprechen diese „selbsterstellen“ strukturierten Rechnungsinformationen nicht den Anforderungen an eine E-Rechnung. Hier fehlt die Eigenschaft einer medienbruchfreien Verarbeitung, vom Rechnungsersteller zum Rechnungsempfänger.
Unsere Empfehlung: Mit unserer E-Rechnungssoftware sorgen wir entscheidend für eine reibungslose Umstellung in Ihrem Unternehmen. Wir liefern Ihnen die notwendigen Informationen und spielen die Daten in Ihr vorhandenes System. Hierdurch ermöglichen sie die Kompatibilität mit Ihren bestehenden Systemen, die Einhaltung steuerrechtlicher Vorgaben und die Benutzerfreundlichkeit durch geringe Umstellung in Ihrem IT-Landschaft. Eine frühzeitige Planung und Einbindung der cuneum UG in den Auswahlprozess tragen wesentlich zum Erfolg bei.